Nutzungsbedingungen
Rechtlicher Hinweis
Sofern in den nachfolgenden Schulungen der Begriff "Arbeitnehmer, Mitarbeitender"
oder ein vergleichbarer Begriff benutzt wird, resultiert dies daraus, dass die
Schulung auch von Mitarbeitenden des Roche-Konzerns absolviert wird.
Ihnen wurden diese Schulungen jedoch zugewiesen, da Sie Leistungen für den
Roche-Konzern
auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages erbringen. Aus diesem Grund ist der
Begriff in Ihrem Fall als "Fremdfirmenmitarbeiter" bzw. "Fremdfirmensubunternehmer",
je nachdem, in welchem Vertragsverhältnis Sie zur Fremdfirma stehen, zu lesen.
Die Durchführung der Schulung begründet kein Arbeitsverhältnis zu Roche.
In den ihren zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumenten, Zertifikaten, und
Nachweisen werden Begrifflichkeiten wie Schulung oder Unterweisung verwendet.
Für Sie als Mitarbeiter einer Fremdfirma ist dies synonym als "Einweisung" zu
verstehen.