Nutzungsbedingungen

Rechtlicher Hinweis

Sofern in den nachfolgenden Schulungen der Begriff "Arbeitnehmer, Mitarbeitender" oder ein vergleichbarer Begriff benutzt wird, resultiert dies daraus, dass die Schulung auch von Mitarbeitenden des Roche-Konzerns absolviert wird.

Ihnen wurden diese Schulungen jedoch zugewiesen, da Sie Leistungen für den Roche-Konzern auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages erbringen. Aus diesem Grund ist der Begriff in Ihrem Fall als "Fremdfirmenmitarbeiter" bzw. "Fremdfirmensubunternehmer", je nachdem, in welchem Vertragsverhältnis Sie zur Fremdfirma stehen, zu lesen.

Die Durchführung der Schulung begründet kein Arbeitsverhältnis zu Roche.

In den ihren zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumenten, Zertifikaten, und Nachweisen werden Begrifflichkeiten wie Schulung oder Unterweisung verwendet. Für Sie als Mitarbeiter einer Fremdfirma ist dies synonym als "Einweisung" zu verstehen.